Thema: „Finanzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von BGM- und BEM-Maßnahmen“ bringt unterschiedliche Personengruppen zusammen.
Beim Netzwerk 2.0 am Mittwoch den 05.07. in den Räumlichkeiten der Diakonie kamen unterschiedliche Personengruppen zusammen. Neben den Mitgliedern aus dem Unternehmensnetzwerk BGM, haben auch Absolventen*innen der Fortbildung „Fachberater*in BGM“ und einige Vertreter*innen der umliegenden Landkreise teilgenommen. Damit war diese Veranstaltung nicht nur inhaltlich eine Bereicherung für die Teilnehmenden, sondern auch eine schöne Gelegenheit für ein Wiedersehen oder neu Kennenlernen.
Der Geschäftsführer der Diakonie Osnabrück Pastor Friedemann Pannen begrüßte zu Beginn die Teilnehmenden und hieß sie in den Räumlichkeiten der Diakonie willkommen.
In der Vorstellungsrunde wurden einstimmig folgende Herausforderungen im BGM-Alltag deutlich:
- Ganzheitliche Ansätze zu finden ist schwer
- Vielfalt von BGM ist oftmals undurchsichtig
- Erschwerte Erreichbarkeit von bestimmten Zielgruppen
- Häufigkeit von komplexen BEM-Fällen nimmt zu, insbesondere seit Corona
Die ersten Punkte griff die Referentin Imke Petersen-Gerbracht von der BARMER in Ihrem Vortrag zu den Finanzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Maßnahmen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement auf. „Menschen haben das Bedürfnis gesund zu sein und viele Menschen erreichen wir mit gesundheitsförderlichen Maßnahmen an ihrem Arbeitsplatz“ sagte sie und machte klar, dass Maßnahmen im BGM bedarfsorientiert sein müssen und somit eine gezielte Analyse im Vorfeld unumgänglich ist. In der Präsentation zeigten die BARMER-Daten 2021, dass Muskel-Skelett Erkrankungen immer noch am häufigsten vorkommen, dicht gefolgt von psychischen Erkrankungen mit längeren AU-Zeiten. Bei der Konzeptgestaltung dient der Präventionsleitfaden als Richtlinie. In der ganzheitlichen Ausgestaltung der Angebote werden alle Zielgruppen in den Blick genommen. Die große Bandbreite an Angeboten lies die Teilnehmenden des Netzwerks 2.0 nicht schlecht staunen. Es besteht auch die Möglichkeit zunächst mit einem Konzept für einzelne Abteilungen oder Zielgruppen zu beginnen. Für die Finanzierung der Maßnahmen im BGM wies Frau Petersen-Gebracht auf Zuschüsse der BARMER im Rahmen einer nachhaltigen Zusammenarbeit hin. Des Weiteren profitieren Unternehmen von den Konditionen bundesweiter Rahmenvertragspartner*innen der BARMER. Ein großes Themenfeld war zudem die steuerliche Berücksichtigung nach § 3 Nr. 34 EstG. Hier kann ein Unternehmen bis zu 600 € pro Mitarbeitenden im Jahr für „Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ steuer- und sozialabgabenfrei geltend machen. Dabei müssen allerdings die Qualitätsanforderungen des „Leitfadens Prävention“ erfüllt sein. Die Teilnehmer*innen interessierten sich in dem Zuge besonders für die Erstattung von Deeskalationstrainings oder Selbstverteidigungskursen. Die Referentin klärte darüber auf, dass diese nicht den Anforderungen des Präventionsleitfadens genügen und somit nicht finanziert werden dürfen. Dies trifft auch auf die psychischen Sozialberatung zu.
Die ersten Punkte griff die Referentin Imke Petersen-Gerbracht von der BARMER in Ihrem Vortrag zu den Finanzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Maßnahmen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement auf. „Menschen haben das Bedürfnis gesund zu sein und viele Menschen erreichen wir mit gesundheitsförderlichen Maßnahmen an ihrem Arbeitsplatz“ sagte sie und machte klar, dass Maßnahmen im BGM bedarfsorientiert sein müssen und somit eine gezielte Analyse im Vorfeld unumgänglich ist. In der Präsentation zeigten die BARMER-Daten 2021, dass Muskel-Skelett Erkrankungen immer noch am häufigsten vorkommen, dicht gefolgt von psychischen Erkrankungen mit längeren AU-Zeiten. Bei der Konzeptgestaltung dient der Präventionsleitfaden als Richtlinie. In der ganzheitlichen Ausgestaltung der Angebote werden alle Zielgruppen in den Blick genommen. Die große Bandbreite an Angeboten lies die Teilnehmenden des Netzwerks 2.0 nicht schlecht staunen. Es besteht auch die Möglichkeit zunächst mit einem Konzept für einzelne Abteilungen oder Zielgruppen zu beginnen. Für die Finanzierung der Maßnahmen im BGM wies Frau Petersen-Gebracht auf Zuschüsse der BARMER im Rahmen einer nachhaltigen Zusammenarbeit hin. Des Weiteren profitieren Unternehmen von den Konditionen bundesweiter Rahmenvertragspartner*innen der BARMER. Ein großes Themenfeld war zudem die steuerliche Berücksichtigung nach § 3 Nr. 34 EstG. Hier kann ein Unternehmen bis zu 600 € pro Mitarbeitenden im Jahr für „Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ steuer- und sozialabgabenfrei geltend machen. Dabei müssen allerdings die Qualitätsanforderungen des „Leitfadens Prävention“ erfüllt sein. Die Teilnehmer*innen interessierten sich in dem Zuge besonders für die Erstattung von Deeskalationstrainings oder Selbstverteidigungskursen. Die Referentin klärte darüber auf, dass diese nicht den Anforderungen des Präventionsleitfadens genügen und somit nicht finanziert werden dürfen. Dies trifft auch auf die psychischen Sozialberatung zu.
Eine Zwischenfrage führte zu einem längeren Austausch unter den Teilnehmenden des Netzwerks 2.0. Es ging um Ideen zur Erreichbarkeit schwieriger Zielgruppen, welche oftmals diejenigen mit einem erhöhten Bedarf sind. Die Expertin wies dabei auf die Kommunikation und Informationsvermittlung hin. Dazu zählt nicht nur das „Wie bewirbt man das BGM-Angebot?“, sondern auch „Wie bringen die Führungskräfte die Thematik rüber?“. Gezielte Kurzworkshops für z.B. Teamleiter*innen können sensibilisieren und schulen die Schlüsselpersonen in ihrer Funktion. Zudem sollten die BGM-Maßnahmen innerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
Yvonne Rohe von der Deutschen Rentenversicherung widmete sich in ihrem Vortrag den Finanzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Maßnahmen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Sie machte deutlich, dass das Vorgehen vom*n dem*r jeweiligen Mitarbeiter*in abhängig ist. Dabei können BEM-Beauftragte für z.B. die Planung von Anfang an die Rentenversicherung miteinbeziehen. Der Firmenservice der DRV kann zur allgemeinen Aufklärung in den BEM-Prozess kostenfrei hinzugezogen werden. Wenn es dann an die intensive Maßnahmenplanung geht und ein Antrag gestellt wurde, ist der*die Rehafachberater*in zuständig. Hier gab es direkt viele Anfragen seitens der Teilnehmenden für weitere Gespräche mit Frau Rohe. Die Referentin hatte weitere Tipps und Ratschläge im Petto. Unter anderem wies sie daraufhin, dass bevor jemand in die Reha geht, die Finanzierung ob von der KK oder der Rentenversicherung geklärt sein sollte. Eine Erwerbsminderungsrente erhöht dabei die Wahrscheinlich einer Reha-Finanzierung durch die DRV, sie ist aber nicht zwingend erforderlich. Diese Information wurde von einigen Zuhörern*innen aufgrund vermehrter Covid-Langzeiterkrankungen in den jeweiligen Unternehmen direkt notiert. Auch der Hinweis, dass anders als bei der ergonomischen Büroeinrichtung, für die der*die Arbeitgeber*in zuständig ist, die orthopädisch notwendige Einrichtung (z.B. Bürostuhl) bei der Rentenversicherung beantragt werden kann. Die Information, über die Betriebssozialberater*innen z.B. der Caritas, Diakonie oder der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Unterstützung und Beratung bei der Antragsstellung zu bekommen, empfanden die Teilnehmenden der Veranstaltung außerordentlich hilfreich.
Insgesamt war das Netzwertreffen 2.0 voller hilfreicher Informationen und Ratschläge für die bunte Mischung an Teilnehmer*innen. Während des Kuchenbuffets war zudem Zeit, sich auch untereinander auszutauschen und die Inhalte aus den Präsentationen nochmal zu diskutieren.
Sie haben das Netzwerktreffen verpasst, hätten aber Interesse an einem Austausch? Kein Problem, die Anmeldefrist für unser Unternehmensnetzwerk BGM endet erst am 31.07. Melden Sie sich für weitere Informationen oder die Anmeldung gerne direkt bei Lydia Gnida: Tel.: +49 541-200 98 44-46; l.gnida@gewinet.de
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